Was ist Double-Opt-in?
Warum ist Double-Opt-in üblich, obwohl kein Gesetz es wörtlich verlangt?
Werbung per E-Mail oder SMS ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig; die enge Ausnahme für Bestandskunden regelt § 7 Abs. 3 UWG. Zugleich muss der Verantwortliche nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Ohne Bestätigung könnte jeder eine fremde Adresse eintragen – der Nachweis wäre wertlos.
Der Bundesgerichtshof hat das Double-Opt-in-Verfahren als geeignet angesehen, die Einwilligung des Adressinhabers in E-Mail-Werbung zu belegen; die Beweislast trägt der Werbende. Für Einwilligungen in Telefonwerbung reicht eine per E-Mail bestätigte Anmeldung dagegen nicht (BGH, Urteil vom 10.02.2011, I ZR 164/09).
In der Praxis gehören dazu: eine Bestätigungs-E-Mail ohne Werbeinhalte, die Speicherung von Zeitpunkt der Anmeldung und der Bestätigung sowie der Version des Einwilligungstextes und ein Abmeldelink in jeder späteren E-Mail. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Wer nicht bestätigt, wird nicht eingetragen; die unbestätigte Anmeldung wird nach kurzer Frist gelöscht.
Aylin Demir, 29, meldet sich auf einer Landingpage für Informationen zum Bonusprogramm an. Sie erhält eine E-Mail „Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung“. Erst nach ihrem Klick wird die Einwilligung mit Zeitstempel und Textversion gespeichert; vorher erhält sie keine weitere E-Mail.
Abgrenzung
| Begriff | Unterschied |
|---|---|
| Single-Opt-in | Eintragung ohne Bestätigung; Nachweis der Einwilligung schwach |
| Confirmed Opt-in | Begrüßungs-E-Mail nach Eintragung, aber ohne Bestätigungsklick |
| Bestandskunden-Ausnahme (§ 7 Abs. 3 UWG, „Soft-Opt-in“) | E-Mail-Werbung ohne Einwilligung unter vier engen Voraussetzungen |
So bildet es die PBM Kampagnenplattform ab
Die Plattform dokumentiert Opt-in und Opt-out je Kanal und prüft die Einwilligung vor jedem Versand; ein Widerruf stoppt laufende Journeys sofort.
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