Trust Center · Stand: September 2026
Trust Center: Datenschutz, Sicherheit und KI in der PBM Kampagnenplattform
Die PBM Kampagnenplattform ist eine DSGVO-konforme Software für personalisierte, automatisierte Kundenkommunikation über E-Mail, Brief, Beileger, SMS, Landingpage, Kundenportal und App – für Banken, Versicherungen, Energieversorger und den Mittelstand. Anbieter ist die PBM Personal Business Machine AG aus Köln.
Jeder Kunde erhält eine eigene, isolierte Installation. Standard-Hosting ist Deutschland. Auf dieser Seite beantworten wir die Fragen, die Ihr Datenschutz-, Sicherheits- und Auslagerungsteam stellen wird – mit Mechanismen statt Versprechen, mit Stand-Datum und mit Quellen.
- Single-TenantIhre eigene Installation
- Hosting in Deutschlandoptional AWS, Azure u. a.
- Einwilligungsprüfungvor jedem Versand
- Audit-Logfür Mensch, Service Account und KI
Die Informationen zu Recht und Regulierung auf dieser Seite haben den Stand September 2026 und ersetzen keine Rechtsberatung.
Inhalt dieser Seite
Betrieb & Infrastruktur
Wo wird die PBM Kampagnenplattform betrieben – und mit wem teilen Sie sich die Installation?
Mit niemandem. Die PBM Kampagnenplattform läuft als Single-Tenant: Jeder Kunde erhält eine eigene, vollständig isolierte Installation mit eigener Datenbank – je nach Schutzbedarf in einem eigenen Kubernetes-Cluster oder in einem abgeschotteten Namespace. Es gibt keine geteilte Datenbank mit anderen Unternehmen und damit kein Risiko, dass Daten zwischen Kunden durchsickern. Standard-Hosting ist Deutschland.
Definition
Single-Tenant ist ein Betriebsmodell, bei dem jeder Kunde eine eigene, isolierte Installation der Software erhält. Im Unterschied zu Multi-Tenant-Betrieb teilen sich Kunden weder Datenbank noch Installation.
| Option | Standort | Was sich ändert |
|---|---|---|
| Standard | Rechenzentren in Deutschland | nichts – Standardbetrieb |
| Amazon Web Services (AWS) | EU-Region, nach Absprache | Installation bleibt Single-Tenant |
| Microsoft Azure | EU-Region, nach Absprache | wie AWS |
| Weitere Umgebungen | nach Absprache | Voraussetzungen klären wir im Projekt |
| Objektspeicher (S3) | beim gewählten Hosting-Anbieter | optional Ihr eigener S3-Speicher – Dateien wie Briefe und Bilder liegen dann in Ihrem Konto |
Was die Isolation konkret bedeutet
- Eigene Installation je Kunde, automatisiert bereitgestellt.
- Dieselbe geprüfte Codebasis für alle Installationen – nur die Konfiguration unterscheidet sich.
- Datenhaltung in der EU.
- Verschlüsselung der Daten im Speicher (at rest) und bei der Übertragung (TLS).
Innerhalb Ihrer Installation trennen Sie Marken, Filialen oder Standorte über eine harte Markengrenze – mehr dazu unter „Rollen & Sichtrechte“ und auf der Seite Marken & Standorte.
Vertragsunterlagen
Welche Vertragsunterlagen stellt PBM für die Prüfung bereit?
PBM stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO und eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO bereit. Die Dokumente senden wir Ihnen auf Anfrage zu – für Ihre Prüfung, vor jeder Vertragsunterschrift.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Regelt, dass PBM Ihre Daten nur nach Ihrer Weisung verarbeitet.
AVV anfordernTechnische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Beschreibt, wie die Daten in Ihrer Installation geschützt sind.
TOM anfordernWas steht in den technischen und organisatorischen Maßnahmen?
Die TOM folgen den Schutzzielen aus Art. 32 DSGVO. Die Übersicht zeigt, welcher Plattform-Mechanismus welches Ziel abdeckt; das vollständige Dokument enthält die Details je Hosting-Option.
| Kategorie | Mechanismus in der PBM Kampagnenplattform |
|---|---|
| Trennung | Eigene Installation je Kunde (Single-Tenant); innerhalb der Installation harte Markengrenze |
| Zugangskontrolle | Anmeldung mit Passwort, optional Passkeys, oder Single Sign-on über OIDC (z. B. Microsoft); keine Selbstregistrierung |
| Zugriffskontrolle | Rollen mit additiven Rechten; Sicht über drei Schichten (Listenzugang, Markengrenze, Zuständigkeit) |
| Eingabe- und Änderungskontrolle | Audit-Log: wer hat wann was getan und auf welche personenbezogenen Daten zugegriffen |
| Weitergabekontrolle | TLS bei der Übertragung; Briefdaten per SFTP an den Druckdienstleister; Kennungen für Werbeplattformen vor der Übertragung gehasht |
| Verschlüsselung | Daten im Speicher und bei der Übertragung verschlüsselt |
| Endkunden-Zugang | Persönliche Landingpages hinter einer Lockseite mit mindestens zwei Faktoren bei Finanz- und Versicherungsdaten, Versuche begrenzt und protokolliert |
| Verfügbarkeit & Wiederherstellung | Verfügbarkeitsziel 99,9 % pro Monat; tägliche, verschlüsselte Datensicherung an einem zweiten physischen Standort, Aufbewahrung 180 Tage; vollständige Wiederherstellung innerhalb von 24 Stunden (RPO und RTO je 24 Stunden); Wiederherstellungstests mindestens jährlich |
| Regelmäßige Überprüfung | Laufende Schwachstellen-Scans der Container, Überwachung zur Laufzeit, automatisch durchgesetzte Sicherheitsrichtlinien und regelmäßige Sicherheitsupdates; ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 ist im Aufbau |
Nachvollziehbarkeit
Wie weist die PBM Kampagnenplattform nach, wer was getan hat?
Über ein durchgehendes Audit-Log. Es hält fest, wer wann was getan und auf welche personenbezogenen Daten zugegriffen hat – egal ob ein Mensch, ein Service Account einer angebundenen Anwendung oder ein KI-Agent. Freigaben, Importe, Zugriffsverweigerungen und verarbeitete Widerrufe stehen im selben Protokoll.
- Akteure unterscheidbar: Mensch, Service Account, KI-Agent – filterbar.
- Freigaben belegt: Wer hat welchen Inhalt in welcher Sprachfassung freigegeben?
- Jede KI-Aktion protokolliert: Vorschläge, Prüfhinweise und Berichte der KI-Agenten.
- Zugriffe erklärbar: Auf Knopfdruck zeigt die Zugriffs-Diagnose, wer einen Datensatz sehen darf – und warum.
- Mensch
- Service Account
- KI-Agent
| Zeit | Akteur | Typ | Aktion |
|---|---|---|---|
| 10:42 | C. Reuter | Mensch | Inhalt freigegeben (4-Augen) · Wiederanlage/DE |
| 10:40 | „Compliance-Check“ | KI-Agent | Tonalitätshinweis erzeugt |
| 10:31 | „Kernbanksystem“ | Service Account | 1.204 Kontakte importiert (Upsert) |
| 09:58 | J. Becker | Mensch | Zugriff verweigert (Markengrenze) |
| 09:12 | System | Service Account | Widerruf verarbeitet · Journey gestoppt |
Das hilft bei der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO: Sie können die Einhaltung der Grundsätze nicht nur behaupten, sondern belegen.
Rollen- & Berechtigungskonzept
Wer darf welche Kundendaten sehen – und was damit tun?
Die PBM Kampagnenplattform trennt zwei Fragen strikt: was jemand sieht und was jemand tun darf. Beides wird bei jedem Zugriff geprüft. Sichtbar ist ein Kontakt nur, wenn alle drei Sichtschichten zutreffen – es zählt die Schnittmenge, nie die Summe.
Die drei Sichtschichten
- Listenzugang: Der Zugang zu einer Kundenliste wird jeder Person ausdrücklich erteilt.
- Markengrenze: Jeder Kontakt gehört genau einer Marke. Mitarbeitende einer Bank sehen nie Kunden einer anderen – auch nicht bei Pflegefehlern an anderer Stelle.
- Zuständigkeit: Über Merkmale wie Region, Team oder Gebiet wird die Sicht weiter eingegrenzt.
Rollen bündeln Rechte, zum Beispiel Super-Admin, Admin, Campaign Manager, Berater, Insights-Viewer, Support, Service Account und KI-Agent. Rechte sind additiv; was nicht erlaubt ist, wird ausgeblendet. Kampagnenstarts und Inhalte lassen sich an ein 4-Augen-Prinzip binden. Nutzerkonten entstehen nur per Einladung oder über die API; die Anmeldung erfolgt per Passwort, optional mit Passkeys, oder per Single Sign-on über OIDC, etwa mit Microsoft.
Der Berater, der im Brief als Absender erscheint, erhält dadurch keinen Zugriff auf Daten. Personalisierung und Zugriffsrechte sind getrennt.
| Campaign Mgr | Berater | |
|---|---|---|
| freigeben | erlaubt | nicht erlaubt |
| starten | erlaubt | nicht erlaubt |
- Listen-Zugang
- 2 Listen
- Marken
- 1 · Volksbank Beispieltal eG
- Access-Tags
- Region Nord · Team Privatkunden
Frage: Warum sieht Jan Becker den Kontakt Marlene Hoffmann nicht?
Erklärung erzeugt- 1 · Listenzugang Liste „Wiederanlage Leben 2026“ – Zugang (erfüllt)
- 2 · Markengrenze Marke „Regionalbank Musterstadt“ – nicht freigeschaltet ← hier scheitert es (nicht erfüllt)
- 3 · Zuständigkeit nicht mehr geprüft (nicht mehr geprüft)
Personalisierung mit Grenzen
Welche Daten dürfen für Personalisierung genutzt werden – und wer steuert das?
„Individuell für jeden Empfänger – aber nur mit Daten, die dafür freigegeben sind.“ Sie als Verantwortlicher entscheiden, welche Merkmale in die PBM Kampagnenplattform gelangen und welche Regeln daraus Inhalte machen. Vor jedem Versand prüft ein nicht abschaltbares Compliance-Gate die Einwilligung je Kanal.
Fünf Steuerungspunkte
- Sie bestimmen die Datenbasis. Merkmale entstehen nur durch Ihren Import oder Ihre Schnittstelle. Ein erneuter Import aktualisiert, er löscht nie.
- Regeln statt Blackbox. Welche Textvariante oder welches Argument ein Kunde erhält, legen nachvollziehbare Regeln fest – aus einem Pool freigegebener Argumente.
- Freigabe vor Einsatz. Jede Sprachfassung wird freigegeben, standardmäßig im 4-Augen-Prinzip. Eine automatische Compliance- und Tonalitätsprüfung läuft vorher und blockiert bei Auffälligkeiten.
- Einwilligung je Kanal. Das Compliance-Gate prüft vor jedem Versand. Fehlt die E-Mail-Einwilligung, bleibt der Brief möglich. Ein Widerruf stoppt laufende Journeys sofort und sperrt den Wiedereintritt.
- Grenzen für Kontakte. Kanalübergreifende Obergrenzen und Mindestabstände schützen vor zu vielen Kontakten.
- nur Brief erlaubt → Fallback Brief 2.604
- Widerruf → gestoppt 41
- Frequenzgrenze erreicht → verschoben 523
Dieses Gate kann nicht deaktiviert werden.
Persönliche Landingpages erreicht der Kunde über ein signiertes Token, nie über Kunden- oder Vertragsnummern im Link. Gemessen wird ohne Drittanbieter-Cookies. Zielgruppen für Werbeplattformen entstehen nur aus Kontakten mit Werbe-Einwilligung; Kennungen werden vor der Übertragung gehasht.
Empfehlung
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten – brauchen eine eigene Rechtsgrundlage, in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung. Wir empfehlen, solche Daten nur nach Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten als Personalisierungsmerkmal zu nutzen.
KI mit Freigabe
Wie gehen die KI-Funktionen der PBM Kampagnenplattform mit Kundendaten um?
„Die KI entwickelt Content. Entscheiden tun Sie.“
Die KI-Funktionen machen Vorschläge – für Texte, Übersetzungen, Regeln oder Auswertungen. Versendet wird ausschließlich über eine geprüfte, regelbasierte Ausführung. Im Versandpfad entscheidet kein Sprachmodell.
KI-Vorschlag · noch nicht übernommen
Frau Hoffmann, Ihr Festgeld wird am 31. März fällig – handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist.
- keine Renditeversprechen
- Pflichthinweis
- Tonalität: „zu dringlich“
Freigabe · 4-AugenJ. NeumannanC. ReuterFreigegeben
protokolliert · 25.09.2026 10:42
-
Abschaltbar.
Die KI-Ebene ist optional. Ohne sie funktioniert die Plattform vollständig.
-
Vorschlag, keine Ausführung.
KI-Ergebnisse sind als Vorschlag gekennzeichnet und werden erst nach menschlicher Freigabe wirksam. Handelnde KI-Agenten laufen nur hinter menschlicher Freigabe.
-
Keine Live-Generierung.
Personalisierte Inhalte werden vorab in Stapeln erzeugt, geprüft und zwischengespeichert – nicht beim Seitenaufruf des Kunden.
-
Jede KI-Aktion im Audit-Log.
Was die KI vorgeschlagen, geprüft oder berichtet hat, ist nachvollziehbar.
Bei KI-Funktionen, die Vorhersagen treffen – etwa eine Lead-Score-Prognose oder eine Empfehlung für Versandzeit und Kanal –, sorgt die Plattform für Transparenz, menschliche Kontrolle und eine Opt-out-Möglichkeit (Art. 22 DSGVO).
Modell und Datenverarbeitung
- Eingesetzte Modelle: offene Sprachmodelle, die PBM selbst betreibt. Kein externer KI-Anbieter erhält Ihre Daten.
- Verarbeitungsort der KI-Anfragen: eigene GPU-Server in Rechenzentren in Deutschland.
- Personenbezogene Rohdaten erreichen die Sprachmodelle nicht; sie verarbeiten nur aggregierte Daten. Die Sprachmodelle werden nicht mit Ihren Daten trainiert.
Recht & Regulierung · Stand: September 2026
Welche Regeln gelten für personalisierte Kampagnen – und wie unterstützt die Plattform?
Die Verantwortung für Ihre Kampagnen bleibt bei Ihnen als Verantwortlichem. Die PBM Kampagnenplattform macht die Regeln technisch umsetzbar und nachweisbar. Die folgenden Abschnitte haben den Stand September 2026 und ersetzen keine Rechtsberatung.
DSGVO · Art. 5, 6, 9, 21, 22, 28, 32
Was verlangt die DSGVO von personalisierter Kundenkommunikation?
Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, Zweckbindung und Datenminimierung – und dass Sie deren Einhaltung nachweisen können (Art. 5, Art. 6 DSGVO). Direktwerbung kann nach Erwägungsgrund 47 auf einem berechtigten Interesse beruhen (Art. 6 Abs. 1 lit. f). Widerspricht eine Person der Direktwerbung, dürfen ihre Daten dafür nicht mehr verarbeitet werden (Art. 21 Abs. 2 und 3). Für Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien gelten die strengeren Regeln des Art. 9. Automatisierte Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung regelt Art. 22. PBM verarbeitet Ihre Daten als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines AVV (Art. 28); die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben die TOM (Art. 32).
Plattform-Mechanismen
Einwilligung und Widerspruch dokumentiert, Widerruf stoppt sofort, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenportabilität als geführte Vorgänge, automatische Löschfristen, Anonymisierung statt Löschung, wo Aufbewahrungspflichten gelten, Audit-Log.
UWG · § 7
Wann ist Werbung per E-Mail oder SMS nach UWG erlaubt?
Werbung per elektronischer Post ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Für Bestandskunden gilt eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind: Sie haben die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, Sie werben für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen. Briefwerbung ist unzulässig, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger sie nicht wünscht (§ 7 Abs. 1 UWG).
Plattform-Mechanismen
Einwilligung je Kanal als Merkmal, Prüfung am Compliance-Gate vor jedem Versand, Kanal-Fallback auf den Brief, Widerspruch stoppt sofort.
EU AI Act · VO (EU) 2024/1689 · VO (EU) 2026/1744
Fällt KI im Kampagnenmanagement unter den EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt schrittweise. Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht, KI-Kompetenz zu fördern (Art. 4). Seit 2. August 2025 gelten Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Seit 2. August 2026 gelten unter anderem die Transparenzpflichten nach Art. 50. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) ab 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten nach Anhang I ab 2. August 2028. Als Hochrisiko nennt Anhang III etwa die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung – das sind keine Funktionen der PBM Kampagnenplattform. Die Einordnung Ihres konkreten Einsatzes nehmen Sie als Betreiber vor.
Plattform-Mechanismen
KI abschaltbar, Vorschläge gekennzeichnet, menschliche Freigabe, jede KI-Aktion protokolliert.
- Inkrafttreten des EU AI Act (abgeschlossen)
- Verbotene Praktiken, KI-Kompetenz (Art. 4) (abgeschlossen)
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionen (abgeschlossen)
- Allgemeine Geltung, u. a. Transparenzpflichten (Art. 50) (aktuell)
- Hochrisiko-KI nach Anhang III (neu durch VO (EU) 2026/1744) (geplant)
- Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I (neu durch VO (EU) 2026/1744) (geplant)
DORA · Art. 28, 30 · DVO (EU) 2024/2956
Was verlangt DORA von Banken und Versicherern, die eine Kampagnenplattform nutzen?
Seit 17. Januar 2025 gilt der Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554) für Finanzunternehmen. Wer eine Software-as-a-Service wie die PBM Kampagnenplattform nutzt, bezieht eine IKT-Dienstleistung von einem IKT-Drittdienstleister. Das Finanzunternehmen muss alle solchen Verträge in einem Informationsregister führen (Art. 28 Abs. 3 DORA); die BaFin fordert das Register jährlich an und verlangt dabei zur Identifikation des Dienstleisters LEI oder EUID (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956). Art. 30 DORA schreibt wesentliche Vertragsinhalte vor, etwa die Beschreibung der Leistung, die Orte der Leistungserbringung und Datenverarbeitung, Regeln zu Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit der Daten, Unterstützung bei IKT-Vorfällen und Kündigungsrechte. Unterstützt die Leistung eine kritische oder wichtige Funktion, kommen weitere Pflichten hinzu, darunter Zugangs-, Inspektions- und Prüfrechte sowie Ausstiegsstrategien (Art. 28 Abs. 8, Art. 30 Abs. 3). Ob das bei Ihrer Kampagnenplattform der Fall ist, bewerten Sie selbst.
Plattform-Mechanismen
Single-Tenant, Standort und Hosting-Anbieter wählbar, Datenhaltung EU, Datenexport jederzeit, Audit-Log. DORA-Vertragsanhang auf Anforderung.
BFSG
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Kampagnen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher, darunter Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die PBM Kampagnenplattform selbst ist ein Angebot für Unternehmen. Ob Ihre Landingpages oder E-Mails Teil einer erfassten Verbraucherdienstleistung sind, prüfen Sie als deren Anbieter.
Plattform-Mechanismen
Die Barrierefreiheit Ihrer Landingpages und E-Mails stellen Sie als deren Anbieter über Vorlagen und Inhalte sicher; vor dem Einsatz durchläuft beides Ihre Freigabe.
Für Ihre Prüfung
Welche Fragen stellt Ihr Auslagerungs- und Datenschutzteam – und wo steht die Antwort?
Diese Tabelle fasst die häufigsten Prüffragen zusammen. Jede Antwort verweist auf den Nachweis, den Sie für Ihre Dokumentation brauchen.
| Frage | Antwort | Nachweis / Dokument |
|---|---|---|
| Wer ist Anbieter und Vertragspartner? | PBM Personal Business Machine AG, Wilhelm-Mauser-Str. 14-16, 50827 Köln, Amtsgericht Köln HRB 89856 | Impressum (mit LEI) |
| Wo werden die Daten verarbeitet? | Standard Deutschland; optional AWS, Microsoft Azure oder weitere Umgebungen; Datenhaltung EU | AVV |
| Teilen wir uns die Umgebung mit anderen Kunden? | Nein. Eigene, isolierte Installation mit eigener Datenbank – in einem eigenen Kubernetes-Cluster oder einem abgeschotteten Namespace | TOM (Trennung) |
| Wie sind die Daten verschlüsselt? | Im Speicher und bei der Übertragung (TLS) | TOM (Verschlüsselung) |
| Können wir eigenen Speicher nutzen? | Ja, optional Ihr eigener S3-Speicher | Leistungsbeschreibung auf Anforderung |
| Wer sieht unsere Kundendaten? | Nur berechtigte Nutzer nach drei Sichtschichten; jeder Zugriff protokolliert | TOM (Zugriffskontrolle), Audit-Log-Export auf Anforderung |
| Wie funktioniert die Anmeldung? | Passwort, optional Passkeys, oder Single Sign-on über OIDC (z. B. Microsoft) | TOM (Zugangskontrolle) |
| Wie bekommen wir unsere Daten zurück? | Export und Datenportabilität jederzeit | Leistungsbeschreibung, Exit-Regelung auf Anforderung |
| Nutzt die Plattform KI mit unseren Daten? | Nur wenn aktiviert; Vorschläge mit menschlicher Freigabe, jede Aktion protokolliert | KI-Abschnitt dieser Seite, AVV auf Anforderung |
| Unterstützt PBM unsere DORA-Pflichten? | Angaben für Ihr Informationsregister und die Vertragsinhalte nach Art. 30 DORA im DORA-Vertragsanhang | DORA-Vertragsanhang auf Anforderung |
| Wie läuft ein Sicherheitsvorfall? | Meldung und Unterstützung nach AVV | AVV, Incident-Prozess auf Anforderung |
| Welche Zertifizierungen liegen vor? | PBM selbst ist nicht zertifiziert; ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 ist im Aufbau. Die Rechenzentren unseres Standard-Hostings in Deutschland sind nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert. | ISO-Zertifikat des Rechenzentrums auf Anforderung |
| Wie lange werden Audit-Logs aufbewahrt? | 12 Monate; längere Aufbewahrung auf Anforderung | TOM |
Sicherheitskontakt
Wie melden Sie eine Sicherheitslücke an PBM?
Schreiben Sie an security@personal-business-machine.com, gern verschlüsselt mit unserem PGP-Schlüssel. Bitte beschreiben Sie die Schwachstelle, die betroffene Stelle und die Schritte zur Reproduktion. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 72 Stunden und halten Sie über die Behebung auf dem Laufenden.
Bitte beachten
- Greifen Sie nicht auf Daten Dritter zu und verändern Sie keine Daten.
- Veröffentlichen Sie Details erst nach Abstimmung mit uns.
- PGP-Fingerprint: 0072 825C 226D 092B 99EB 330F B2FD 3F42 3AE5 549B
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Datenschutz, Sicherheit und KI
Ist die PBM Kampagnenplattform DSGVO-konform?
Die PBM Kampagnenplattform ist für den DSGVO-konformen Einsatz gebaut: eigene, isolierte Installation je Kunde, Hosting in Deutschland als Standard, Einwilligungsprüfung je Kanal vor jedem Versand, Audit-Log und geführte Vorgänge für Betroffenenrechte. Ob Ihre Kampagnen rechtmäßig sind, hängt zusätzlich von Ihrer Rechtsgrundlage und Ihren Einwilligungen ab.
Wo werden unsere Daten gespeichert?
Standardmäßig in Rechenzentren in Deutschland. Optional betreiben wir Ihre Installation auf AWS, Microsoft Azure oder in weiteren Umgebungen nach Absprache. Die Datenhaltung liegt in der EU. Dateien können Sie optional in Ihrem eigenen S3-Speicher ablegen.
Was bedeutet Single-Tenant bei der PBM Kampagnenplattform?
Single-Tenant bedeutet, dass jeder Kunde eine eigene, vollständig isolierte Installation mit eigener Datenbank erhält – je nach Schutzbedarf in einem eigenen Kubernetes-Cluster oder in einem abgeschotteten Namespace. Es gibt keine gemeinsame Datenbank mit anderen Unternehmen. Innerhalb Ihrer Installation trennen Sie Marken, Filialen oder Standorte über eine harte Markengrenze.
Bekommen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja. PBM stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO bereit. Sie erhalten die Unterlagen für Ihre Prüfung vor Vertragsabschluss.
Kann die KI Kampagnen ohne menschliche Freigabe versenden?
Nein. Die KI der PBM Kampagnenplattform macht Vorschläge, die erst nach menschlicher Freigabe wirksam werden. Versendet wird ausschließlich über eine geprüfte, regelbasierte Ausführung mit Compliance-Gate. Die KI-Ebene ist abschaltbar, und jede KI-Aktion wird im Audit-Log protokolliert.
Können wir nachweisen, wer auf Kundendaten zugegriffen hat?
Ja. Das Audit-Log der PBM Kampagnenplattform hält fest, wer wann was getan und auf welche personenbezogenen Daten zugegriffen hat – Menschen, Service Accounts und KI-Agenten. Die Zugriffs-Diagnose erklärt zusätzlich auf Knopfdruck, wer einen Datensatz sehen darf und warum.
Ist die PBM Kampagnenplattform ein IKT-Drittdienstleister im Sinne von DORA?
Für Finanzunternehmen ist PBM als Anbieter einer Software-as-a-Service ein IKT-Drittdienstleister. Der Vertrag gehört damit in Ihr Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA. Ob die Plattform bei Ihnen eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt, bewerten Sie selbst; davon hängen zusätzliche Vertragspflichten nach Art. 30 Abs. 3 DORA ab.
Dürfen wir Bestandskunden ohne Einwilligung per E-Mail anschreiben?
Nur unter den vier Bedingungen des § 7 Abs. 3 UWG: Die Adresse stammt aus einem Verkauf, Sie werben für eigene ähnliche Angebote, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und jeder Verwendung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die PBM Kampagnenplattform prüft vor jedem Versand die hinterlegte Einwilligung je Kanal. Diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.
Gilt der EU AI Act für die KI-Funktionen der Plattform?
Der EU AI Act gilt schrittweise; seit 2. August 2026 gelten unter anderem die Transparenzpflichten nach Art. 50. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten ab 2. Dezember 2027. Kreditwürdigkeitsprüfung oder Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung gehören nicht zu den Funktionen der PBM Kampagnenplattform. Stand: September 2026.
Können wir unsere Daten jederzeit exportieren?
Ja. Die PBM Kampagnenplattform bietet Export und Datenportabilität. Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenportabilität für Betroffene laufen als geführte Vorgänge; wo Aufbewahrungspflichten bestehen, wird anonymisiert statt gelöscht.
Quellen · Stand: September 2026
Auf welche Quellen stützt sich diese Seite?
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 5, 6, 9, 21, 22, 28, 32, Erwägungsgrund 47 – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 – gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, EU AI Act), Art. 4, 50, 113, Anhang III – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
- Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) vom 8. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026 – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
- Verordnung (EU) 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, DORA), Art. 3, 28, 30, 64 – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 (Standardvorlagen für das Informationsregister) – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2956/oj
- BaFin: DORA – Informationsregister und Anzeigepflichten – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250115_DORA_Informationsregister_und_Anzeigepflichten.html
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Wir aktualisieren sie, wenn sich Rechtslage oder Plattform ändern.